{"id":8275,"date":"2020-06-18T09:44:24","date_gmt":"2020-06-18T07:44:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/?p=8275"},"modified":"2021-10-13T09:52:51","modified_gmt":"2021-10-13T07:52:51","slug":"industrieland-braucht-gewaessernutzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/industrieland-braucht-gewaessernutzung\/","title":{"rendered":"Ein Industrieland braucht Gew\u00e4ssernutzung!"},"content":{"rendered":"
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Die seit Dezember 2000 g\u00fcltige Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das zentrale Regelwerk der europ\u00e4ischen Gew\u00e4sserschutzpolitik. Die Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) m\u00fcssen gem\u00e4\u00df deren Artikel 4 bis sp\u00e4testens 2027 erreicht werden. Grundlage zur Umsetzung der Ziele sind die Bewirtschaftungspl\u00e4ne der L\u00e4nder und die darauf aufbauenden Ma\u00dfnahmenpl\u00e4ne f\u00fcr die Gew\u00e4sserbewirtschaftung. Diese setzen auch wesentliche Rahmenbedingungen f\u00fcr wirtschaftliche Aspekte der Gew\u00e4ssernutzung. Aktuell laufen die bundesweiten Planungen zum 3. Bewirtschaftungszeitraum von 2022-2027. Schon heute ist allerdings klar, dass die ambitionierten Ziele der WRRL europaweit nicht erreicht werden k\u00f6nnen. <\/p>\n
[cl-popup btn_label=“MEHR ZUR WASSERRAHMENRICHTLINIE“ btn_bgcolor=“#1e73be“ btn_color=“#ffffff“ align=“center“]<\/p>\n
Die Wasserrahmenrichtlinie setzt europaweit einheitlich geltende Umweltziele f\u00fcr den Schutz des Grundwassers und der Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Fl\u00fcsse, Seen, K\u00fcstengew\u00e4sser und Grundwasser nach M\u00f6glichkeit bis 2015 – sp\u00e4testens bis 2027 – den guten Zustand erreichen. Ein bereits erreichter (sehr) guter Zustand ist zu erhalten. Als Referenz gilt die nat\u00fcrliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in den Gew\u00e4ssern, ihre unverf\u00e4lschte Gestalt und Wasserf\u00fchrung und die nat\u00fcrliche Qualit\u00e4t des Oberfl\u00e4chen- und Grundwassers. F\u00fcr erheblich ver\u00e4nderte oder k\u00fcnstliche Gew\u00e4sser gilt anstelle des guten \u00f6kologischen Zustands das Umweltziel des guten \u00f6kologischen Potenzials. Grunds\u00e4tzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gew\u00e4ssers sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot.<\/p>\n
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Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten und koordinierten Planung f\u00fcr den Schutz der Gew\u00e4sser sind die Bewirtschaftungspl\u00e4ne und Ma\u00dfnahmenprogramme f\u00fcr Flussgebiete bzw. Teilbereiche der Flussgebiete. Neben den Zielen und Instrumenten des Umweltschutzes sind aber auch wirtschaftliche Aspekte der Wassernutzung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu betrachten. Weitere Informationen unter folgenden Link<\/a><\/span>.<\/p>\n [\/cl-popup]<\/p>\n <\/p>\n F\u00fcr industrielle Wertsch\u00f6pfung ist Gew\u00e4ssernutzung ein essenzieller Standortfaktor \u2013 sei es durch Wasserentnahmen zu K\u00fchl- und Produktionszwecken, Direkt- und Indirekteinleitungen von gereinigtem Abwasser, die Nutzung als Transportwege, zur Energiegewinnung oder auch zum Abbau von Rohstoffen.<\/p>\n Die Industrie unterst\u00fctzt eine nachhaltige Weiterentwicklung und kontinuierliche Verbesserung des Gew\u00e4sserschutzes. Industrieanlagen unterliegen hierbei einem stetigen Verbesserungs- und Anpassungsprozess. Bereits in den beiden ersten Bewirtschaftungsperioden konnten wesentliche Verbesserungen bei der Qualit\u00e4t der Gew\u00e4sser erreicht werden. Leider finden sich diese aufgrund der Bewertungssystematik der WRRL in den Statusreports nicht ad\u00e4quat wieder, so dass der Zustand vieler Gew\u00e4sser weiter als m\u00e4\u00dfig oder gar schlecht gilt.<\/p>\n Die zu erwartende Zielverfehlung bei den Vorgaben der WRRL bis 2027 f\u00fchrt im Zusammenspiel mit dem Verbesserungsgebot und dem Verschlechterungsverbot zu erheblichen Unsicherheiten im Planungs- und Genehmigungsrecht bei Industrievorhaben. Dar\u00fcber hinaus haben sich im Laufe der Zeit praktische M\u00e4ngel im Vollzug der WRRL ergeben. So erfolgt u.a. die Bewertung der Gew\u00e4sserqualit\u00e4t aktuell europaweit nicht einheitlich.<\/p>\n Vor dem Hintergrund der angehenden Planungen zur 3. Bewirtschaftungsperiode der WRRL in Bayern haben die Bayerischen Chemieverb\u00e4nde, die Bayerischen Papierverb\u00e4nde, der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden, die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe sowie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft in einem gemeinsamen Positionspapier<\/span><\/a> nachdr\u00fccklich die berechtigten Interessen der (industriellen) Gew\u00e4ssernutzer in Erinnerung gerufen. Im Zuge der Anh\u00f6rung zu den Entw\u00fcrfen der Bewirtschaftungspl\u00e4ne und Ma\u00dfnahmenprogramme f\u00fcr den dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022 \u2013 2027 der Wasserrahmenrichtlinie<\/strong> haben die o.g. Verb\u00e4nde ihren Appell nochmals in einer weiteren verb\u00e4nde\u00fcbergreifende Stellungnahme von Juni 2021<\/span><\/strong><\/a> erneuert. Im Sinne des Wirtschaftsstandorts Bayern m\u00fcssen die berechtigten Interessen der teilweise bereits seit Jahrhunderten ans\u00e4ssigen Gew\u00e4ssernutzer bei der Finalisierung der Bewirtschaftungs- und Ma\u00dfnahmenpl\u00e4ne einbezogen werden. Dies gilt insbesondere auch in den kommenden Schritten zur Konkretisierung der zuk\u00fcnftigen Gew\u00e4sserbewirtschaftung. Dabei ist eine Einbindung gew\u00e4ssernutzender Unternehmen in die Entwicklung der Umsetzungskonzepte durch die zust\u00e4ndigen Wasserwirtschafts\u00e4mter enorm wichtig, damit sowohl die unternehmerischen Randbedingungen ausreichend Ber\u00fccksichtigung finden k\u00f6nnen als auch ein realistisch umsetzbares Konzept erarbeitet werden kann.<\/p>\n Bildquelle: pixabay_industry-1968193<\/em>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":" [vc_row][vc_column][vc_column_text] Dritte Bewirtschaftungsperiode zur Wasserrahmenrichtlinie (2022-2027): Interessen von Gew\u00e4sserschutz und -nutzung in Einklang bringen \u2013 \u00d6kologie, \u00d6konomie und soziale Belange gleichrangig w\u00fcrdigen! Die seit Dezember 2000 [\u2026]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":663,"featured_media":8280,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"categories":[581,86,361,709],"tags":[303,1011,1047,1045,670],"class_list":["post-8275","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-industriepolitik","category-nachhaltigkeit","category-stoffpolitik","category-umweltpolitik","tag-attraktivitaet-standort","tag-gewaesserschutz","tag-industrielle-wertschoepfung","tag-wertschoepfungsketten","tag-wirtschaftliche-rahmenbedingungen"],"acf":[],"yoast_head":"\n
\n<\/strong>In dem Papier werden zudem klare Forderungen an Politik und Verwaltung f\u00fcr den weiteren Erfolg des Wirtschafts- und Industriestandorts Bayern gerichtet. Denn ein absoluter Vorrang der gew\u00e4sser\u00f6kologischen Zielsetzungen gef\u00e4hrdet die Entwicklungsm\u00f6glichkeiten vieler bayerischer Industriestandorte und damit den Fortbestand volkswirtschaftlich wesentlicher Branchen.<\/p>\n