{"id":8217,"date":"2020-05-25T17:03:59","date_gmt":"2020-05-25T15:03:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/?p=8217"},"modified":"2020-11-06T09:43:15","modified_gmt":"2020-11-06T08:43:15","slug":"fluorchemie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/fluorchemie\/","title":{"rendered":"Fluorchemie rettet (auch) Leben \u2013 rettet die Fluorchemie!"},"content":{"rendered":"

Beschr\u00e4nkung von Fluorchemie \u2013 Sachlichkeit und Augenma\u00df statt undifferenzierter \u201eVerboteritis\u201c<\/strong><\/p>\n

Chemikalienabweisende Schutzkleidung, Brennstoffzellmembranen, Medizinprodukte, Schutzwesten oder Filtermembrane \u2013 nur einige Beispiele von Produkten, die sogenannte fluorierte Polymere oder Fluorpolymere beinhalten. Diese Hightech-Werkstoffe finden aufgrund Ihrer einzigartigen Eigenschaften \u2013 darunter auch ihrer hohen Best\u00e4ndigkeit \u2013 vielfach (unersetzbare) Anwendung in modernen Technologien und Produkten<\/span><\/a><\/span>.<\/p>\n

[cl-popup btn_label=“Mehr zu fluorierten Polymeren und Fluorpolymeren“ btn_bgcolor=“#1e73be“ btn_color=“#ffffff“]<\/p>\n

F\u00fcr die Herstellung fluorierter Polymere oder Fluorpolymere sind \u2013 entweder als Emulgatoren oder zur Modifikation von Polymerseitenketten \u2013 niedermolekulare Perfluorcarbone (PFCs, PFAS, auch perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Fluorcarbone oder Per- und Polyfluoralkylverbindungen genannt) n\u00f6tig, also teilweise oder vollst\u00e4ndig mit Fluor substituierte Kohlenstoffverbindungen. Diese sind u.a. aufgrund deren hoher Persistenz, deren Mobilit\u00e4t in und zwischen Umweltkompartimenten und z.T. auch bioakkumulierender sowie (repro)toxischer Profile im Fokus der Umweltregulierung. So hatte man 2017 (effektiv in 2020) die auf C8-K\u00f6rpern basierende Fluorchemie mit der Leitsubstanz „Perfluoroctans\u00e4ure“ (PFOA) \u00fcber die europ\u00e4ische REACH-Verordnung in einem Beschr\u00e4nkungsverfahren (und bald \u00fcber die POP-Verordnung) weitgehend \u2013 mit nur wenigen zeitlich begrenzten Ausnahmen \u2013 verboten.<\/p>\n

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In diesem Verfahren hatte man \u2013 nicht zuletzt aufgrund des deutlich besseren toxikologischen Profils \u2013 die C6-Fluorchemie mit der Leitsubstanz „Perfluorhexans\u00e4ure“ (PFHexA) als Alternative und M\u00f6glichkeit zur Substitution beschrieben. Denn die o.g. Bedenken hinsichtlich potentieller Umwelt- und Gesundheitsgefahren treffen bei weitem nicht f\u00fcr alle niedermolekularen PFCs gleicherma\u00dfen zu \u2013 z.B. erf\u00fcllt PFHexA nicht die Kriterien, um gem\u00e4\u00df der REACH-Verordnung als substance of very high concern<\/em> (SVHC) klassifiziert zu werden, normalerweise eine wesentliche Voraussetzung um Verbotsverfahren unter REACH einzuleiten.<\/p>\n

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Trotzdem m\u00f6chte man der C6-Fluorchemie \u2013 als nunmehr letzter verbliebener Bastion \u2013 regulatorisch \u00fcber ein REACH-Beschr\u00e4nkungsverfahren den Garaus machen und nur noch wenige Ausnahmen zulassen.<\/p>\n

[cl-popup btn_label=“Mehr zu den vorgesehenen Beschr\u00e4nkungen unter der EU-Chemikalienverordnung REACH“ btn_bgcolor=“#1e73be“ btn_color=“#ffffff“] <\/p>\n

Seit M\u00e4rz 2020 steht ein REACH-Beschr\u00e4nkungsvorschlag f\u00fcr \u201ePFHexA und verwandte Verbindungen\u201c zur Konsultation<\/a><\/span> \u2013 er bezieht sich auf die Herstellung, Verwendung und Vermarktung von C6-Fluorchemie-PFCs als Stoffe, in Formulierungen und in Erzeugnissen und gilt daher u.a. auch f\u00fcr fluorierte \u201eC6-Polymere\u201c \/ Fluorpolymere, da hier durch Abbau-\/Diffussionsprozesse niedermolekulare PFCs in geringem Ma\u00dfe freigesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

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In einem schablonenhaften Ansatz zur C8-Beschr\u00e4nkung schl\u00e4gt der Dossier-Ersteller \u2013 das deutsche Umweltbundesamt (UBA) \u2013 extrem niedrige Grenzwerte f\u00fcr Verunreinigungen von 25 ppb f\u00fcr PFHxA und 1000 ppb f\u00fcr PFHxA-verwandte Stoffe vor. Bei Erf\u00fcllung b\u00fcrokratischer j\u00e4hrlicher Berichtspflichtensind sind zwar auch hier einige Ausnahmen vorgesehen, u.a. f\u00fcr bestimmte Schutzausr\u00fcstung der Risikokategorie III sowie medizinische Textilien aus Vliesstoffen. Viele Hightech-Anwendungen bleiben aber au\u00dfen vor (wie z.B. Brennstoffzellmembranen, medizinische Textilien bzw. Medizinprodukte, die nicht aus Vliesstoff bestehen sondern gewebt sind, Textilbeschichtung (Schutzwesten), usw.).[\/cl-popup]<\/p>\n

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In der zugrundeliegende Risikobewertung stellt das Umweltbundesamt ausdr\u00fccklich fest, dass Perfluorhexans\u00e4ure weder als CMR-Stoff (krebserzeugend, erbgutver\u00e4ndernd\/mutagen, reproduktionstoxisch\/fortpflanzungsgef\u00e4hrdend) oder als endokriner Disputor (hormonsch\u00e4dlich) eingestuft ist, noch die PBT\/vPvB-Kriterien erf\u00fcllt (P = persistent\/langlebig, B = bioakkumulierend\/in der Nahrungskette anreichernd). Deshalb ist Perfluorhexans\u00e4ure auch nicht als sog. besonders besorgniserregender Soff (SVHC) unter der EU-Chemikalienverordnung REACH gelistet. Das UBA stellt weiterhin fest dass es aktuell keine Hinweise auf ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko gibt und es auch nicht wahrscheinlich ist, dass die Exposition ein Level erreicht, das kritisch f\u00fcr die menschliche Gesundheit w\u00e4re. Lediglich aufgrund der Langlebigkeit erkennt das UBA ein m\u00f6gliches Risiko in der Zukunft, legt dazu aber keinerlei Beweise vor. Jegliche Emission wird auf dieser Basis als inakzeptables Risiko klassifiziert.<\/p>\n

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Und hier setzt auch die Kritik der Industrieverb\u00e4nde an, die sich bereits vielfach in die Konsultation eingebracht haben (und weitere Stellungnahmen vorbereiten):<\/p>\n