{"id":8129,"date":"2020-04-06T16:09:12","date_gmt":"2020-04-06T14:09:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/?p=8129"},"modified":"2022-01-12T09:21:01","modified_gmt":"2022-01-12T08:21:01","slug":"forum-titandioxid-wir-bleiben-bei-den-fakten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/forum-titandioxid-wir-bleiben-bei-den-fakten\/","title":{"rendered":"Forum Titandioxid: \u201eWir bleiben bei den Fakten!\u201c"},"content":{"rendered":"
Die EU hat entschieden: Titandioxid wird als \u201em\u00f6glicherweise krebserregend beim Einatmen\u201c eingestuft. Zwar sind die juristischen Mittel noch nicht ausgesch\u00f6pft, aber bald m\u00fcssen titandioxidhaltige Produkte mit Warnhinweisen gekennzeichnet weden. Das ist nicht nur ein \u00c4rgernis, sondern wird auch zu vielen Fragen bei Verbrauchern, Anwendern und Kunden f\u00fchren.<\/p>\n
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Titandioxid ist das am h\u00e4ufigsten verwendete Wei\u00dfpigment. Aufgrund seiner hervorragenden technischen Eigenschaften findet es breite Verwendung in fast allen Branchen und Wertsch\u00f6pfungsketten: zum Beispiel in Farben, Lacken, Kunststoffen oder auch bei der Papierherstellung.<\/p>\n
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Frankreich hatte bei der Europ\u00e4ischen Chemikalienagentur ECHA 2016 eine harmonisierte Einstufung von Titandioxid als wahrscheinlich kanzerogen (Kategorie 1B) im Rahmen der europ\u00e4ischen CLP-Verornung vorgeschlagen. Der Ausschuss f\u00fcr Risikobeurteilung (RAC) der ECHA hatte im Juni 2017 eine Einstufung als Krebsverdachtsstoff (Kategorie 2) empfohlen. Nach langen Diskussionen wurde die Einstufung von Titandioxid als \u201em\u00f6glicherweise krebserregend beim Einatmen\u201c im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes auf EU-Ebene beschlossen – die entsprechende Verordnung zur \u00c4nderung der CLP-Verordnung (14. ATP) ist Anfang 2020 in Kraft getreten und gilt nach einer 18-monatigen \u00dcbergangsfrist.<\/p>\n
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Der VCI sowie betroffene VCI-Fachverb\u00e4nde (wie der Verband der deutschen Lack-und Druckfarbenindustrie (VdL) sowie der Verband der Mineralfarbenindustrie (VdMi)) vertreten weiterhin die Auffasung, dass eine Einstufung von Titandioxid nicht angezeigt ist, da die Einstufung nicht an einer stoffspezifischen Eigenschaft ankn\u00fcpft, sondern an dem allgemeinen Partikeleffekt von inerten St\u00e4uben. Der Schutz vor Staub und allgemeinen Partikeleffekten wird aber bereits vom Arbeitsschutz wirksam erfasst. Daneben besteht keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage f\u00fcr eine Einstufung. Schlie\u00dflich ist eine Einstufung angesichts der Rechtsfolgen und signifikanten Auswirkungen auf viele andere Branchen v\u00f6llig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig.<\/p>\n
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Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) und der Verband der Mineralfarbenindustrie (VdMi) haben sich schon fr\u00fchzeitig um eine sachliche und an Fakten-orientierte Kommunikation zu Titandioxid bem\u00fcht, die eventuelle \u00c4ngste aktiv verhindern, Irritationen vermeiden und vorschnelle Entscheidungen bei Verbrauchern, Verwendern und Beteiligten verhindern soll.<\/p>\n
Um diese pro-aktive, Fakten-orientierte Kommunikation weiterzuf\u00fchren, ist die neue Website \u201eForum Titandioxid\u201c online gegangen.
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