{"id":7097,"date":"2019-05-23T11:57:47","date_gmt":"2019-05-23T09:57:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/?p=7097"},"modified":"2022-01-12T09:21:40","modified_gmt":"2022-01-12T08:21:40","slug":"beschraenkung-mikroplkastik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/beschraenkung-mikroplkastik\/","title":{"rendered":"Beschr\u00e4nkungsvorschlag von Mikroplastik – Zur\u00fcck in die Steinzeit?"},"content":{"rendered":"

ECHA-Vorschlag zur Beschr\u00e4nkung von \u201eMikroplastik\u201c \u2013 das Ende zahlreicher technischer Polymeranwendungen in der EU?<\/strong><\/p>\n

Eins ist v\u00f6llig klar und unstrittig: Jegliche Abf\u00e4lle \u2013 und damit auch Kunststoff-Abf\u00e4lle \u2013 geh\u00f6ren nicht unsachgem\u00e4\u00df in die Umwelt entsorgt! Um diese Tatsache zu begreifen, bedarf es auch nicht erst der schrecklichen Bilder von verm\u00fcllten Str\u00e4nden oder Meeresm\u00fcllstrudeln. Kunststoffe (wie auch andere Werkstoffe) sind Wertstoffe \u2013 zum Wegwerfen viel zu schade! Kunststoffprodukte am Ende ihres Lebensweges m\u00fcssen im Rahmen eines geregelten Abfallwirtschaftssystems einem (\u00f6kobilianziell sinnvollen) Verwertungsverfahren zugef\u00fchrt werden \u2013 und landen dadurch auch nicht im Meer! In Deutschland wurde deshalb seit den 1980er Jahren der Aufbau einer Abfallwirtschaft angesto\u00dfen, die seither (mittlerweile im europ\u00e4ischen Rahmen) immer weiter in Richtung Kreislaufwirtschaft entwickelt wurde und wird.<\/p>\n

[cl-popup title=“Quergelesen“ btn_label=“QUERGELESEN“ btn_bgcolor=“#1e73be“ btn_color=“#ffffff“ align=“center“ size=“m“]Die Bilder der Meeresverm\u00fcllung, die im Wesentlichen unzureichender Abfallwirtschaftssysteme in asiatischen L\u00e4ndern geschuldet ist, haben in der EU einen weitreichenden technokratischen Verbotsansatz f\u00fcr \u201eMikroplastik\u201c materialisiert. Zahlreiche technische Polymeranwendungen k\u00f6nnten bald einem Totalverbot oder umfassenden b\u00fcrokratischen Pflichten unterworfen werden. Neben den zu erwartenden sozio\u00f6konomischen Sch\u00e4den ist dar\u00fcber hinaus kein signifikanter Beitrag zur Verringerung der Meeresverm\u00fcllung zu erwarten, da letztlich nur 0,2 % der unkontrollierten Kunststoffemissionen in den EU 28+ adressiert werden.[\/cl-popup]<\/p>\n

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In der letzten Zeit sind insbesondere auch kleinere Kunststoffpartikel (< 5 mm) \u2013 sogenanntes \u201eMikroplastik\u201c \u2013 in die Diskussion geraten. Diese Partikel entstehen durch partiellen Abbau gr\u00f6\u00dferer Kunststoffteile sowie auch \u00fcber einen m\u00f6glichen Direkteintrag kleinerer Partikel, etwa durch Verbraucherprodukte oder Abrieb \u2013 und k\u00f6nnen hierdurch Eingang in die Umwelt finden. Dieses Thema f\u00fchrt vielfach zu sehr emotionalen Diskussionen, weshalb der VCI und vier seiner Fachverb\u00e4nde bereits im Juni 2016 ein Positionspapier<\/span><\/a> zur Versachlichung des Themas erstellt hat.<\/p>\n

Um Eintr\u00e4ge von Kunststoffpartikeln zu vermindern, gibt es seitens der Industrie auch bereits vielerlei Initiativen. Von Sensibilisierungsma\u00dfnahmen wie \u201eNull Pelletverlust<\/span><\/a>“ oder \u201eOperation Clean Sweep<\/span><\/a>\u201c bis hin zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Kosmetikindustrie. Diese m\u00f6chte b<\/span>is 2020 feste, nicht abbaubare Kunststoffpartikel, die in abzusp\u00fclenden kosmetischen Produkten aufgrund ihres Reinigungs- und Peelingeffekts eingesetzt werden, durch alternative Stoffe ersetzen und hat dazu eine Empfehlung<\/a> <\/span>ver\u00f6ffentlicht. Eine Erhebung im Mai 2018 hatte gezeigt, dass die Selbstverpflichtung auch Wirkung zeigt \u2013 es wurde bereits eine Reduktion dieser Mikrokunststoffpartikel um 97% erzielt.<\/p>\n

Im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie hat die Europ\u00e4ische Kommission aber nunmehr auch einen regulatorischen Ansatz gew\u00e4hlt um \u201eMikroplastik\u201c-Eintr\u00e4ge zu verhindern. Hierzu wurde die europ\u00e4ische Chemikalienagentur ECHA beauftragt, ein Verbot von bewusst zugesetztem Mikroplastik in Produkten aller Art zu pr\u00fcfen. Dieses Verbot soll durch eine Beschr\u00e4nkung im Rahmen der europ\u00e4ischen Chemikalienverordnung REACH erfolgen. Seit M\u00e4rz 2019 steht ein solcher Beschr\u00e4nkungsvorschlag f\u00fcr \u201eMikroplastik\u201c<\/a><\/span> gem\u00e4\u00df REACH zur Konsultation.<\/p>\n

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Erschreckend ist die bislang vorgesehene, extrem weitreichende Mikroplastik-Definition der Beschr\u00e4nkung.<\/h3>\n

Diese sieht vor, dass<\/p>\n