{"id":5995,"date":"2017-06-01T10:33:23","date_gmt":"2017-06-01T08:33:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/?p=5995"},"modified":"2018-07-31T16:44:19","modified_gmt":"2018-07-31T14:44:19","slug":"befristeter-teilzeitanspruch-gesetzgebungsverfahren-abgebrochen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/befristeter-teilzeitanspruch-gesetzgebungsverfahren-abgebrochen\/","title":{"rendered":"Befristeter Teilzeitanspruch: Gesetzgebungsverfahren abgebrochen"},"content":{"rendered":"
Gute Nachrichten aus Berlin: Bundesarbeitsministerin Nahles hat letzte Woche bekannt gegeben, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts nicht weiter betrieben wird.<\/p>\n
Dass dieses Gesetz \u00fcberfl\u00fcssig ist, folgt schon daraus, dass bereits heute bei entsprechend gleicher Eignung ein Anspruch der Teilzeitmitarbeiter auf bevorzugte Ber\u00fccksichtigung bei Besetzung eines freien Vollzeitarbeitsplatzes besteht, falls dem nicht dringende betriebliche Gr\u00fcnde oder Arbeitszeitw\u00fcnsche anderer teilzeitbesch\u00e4ftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.<\/p>\n
Hinzu kommt, dass bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angeh\u00f6rigen, den h\u00e4ufigsten Gr\u00fcnden f\u00fcr Teilzeitt\u00e4tigkeiten, Arbeitnehmer ebenfalls eine Befristung ihrer Teilzeit verlangen k\u00f6nnen.<\/p>\n
Weitere gesetzliche Regelungen f\u00fchren gerade bei kleineren Unternehmen nicht nur zu einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Organisations- und Planungsaufwand.<\/p>\n
Das zeitweise ausfallende Arbeitsvolumen bei befristeter Teilzeit h\u00e4tte am Ende insbesondere bei KMU oftmals von der Belegschaft aufgefangen werden m\u00fcssen.<\/p>\n
Das Gesetz, das nach der Vorstellung von Frau Nahles bereits f\u00fcr Unternehmen ab 15 Besch\u00e4ftigten Anwendung gefunden h\u00e4tte, w\u00e4re erneut ein Beispiel daf\u00fcr gewesen, wie das betriebliche Bem\u00fchen um L\u00f6sungen in beiderseitigem Interesse und Einvernehmen durch starre und b\u00fcrokratische gesetzliche Vorgaben und Anspr\u00fcche konterkariert werden kann.<\/p>\n
Und grunds\u00e4tzlich gilt: Die Frage, wieviel Arbeit zur Verf\u00fcgung steht, ist noch immer Sache des Arbeitgebers.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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