{"id":5686,"date":"2017-07-03T08:35:38","date_gmt":"2017-07-03T06:35:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/?p=5686"},"modified":"2022-11-24T15:30:16","modified_gmt":"2022-11-24T14:30:16","slug":"gefahreneinstufung-von-titandioxid-nicht-nachvollziehbar-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/gefahreneinstufung-von-titandioxid-nicht-nachvollziehbar-2\/","title":{"rendered":"Gefahreneinstufung von Titandioxid nicht nachvollziehbar"},"content":{"rendered":"
<\/p>\n
Der Ausschuss f\u00fcr Risikobeurteilung (RAC) der Europ\u00e4ischen Chemikalienagentur ECHA hat empfohlen, das Wei\u00dfpigment Titandioxid als \u201eeinen Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen\u201c durch Einatmen einzustufen. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) wie auch seine besonders betroffenen Mitgliedsverb\u00e4nde \u2013 darunter der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) und der Verband der Mineralfarbenindustrie (VdMi) \u2013 halten diese Empfehlung aus toxikologischer Sicht f\u00fcr nicht nachvollziehbar und beklagen eine ungerechtfertigte Stigmatisierung dieses wichtigen Industrierohstoffs.<\/p>\n
<\/p>\n
Hintergrund ist, dass auf Vorschlag Frankreichs bei der ECHA eine EU-weit harmonisierte Einstufung von Titandioxid als krebserzeugend angeregt wurde. Der franz\u00f6sische Vorschlag st\u00fctzt sich dabei auf Studien an Ratten, denen extrem hohe Konzentrationen an Titandioxid-Staub inhalativ verabreicht wurden. Dies f\u00fchrt zu sogenannten Lungen\u00fcberladungen (lung overload) durch das Einatmen von Staubpartikeln.<\/p>\n
<\/p>\n
Alle relevanten Leitlinien der ECHA, der OECD und des Europ\u00e4ischen Zentrums f\u00fcr Toxizit\u00e4t und \u00d6kotoxizit\u00e4t stellen jedoch \u00fcbereinstimmend fest, dass Ergebnisse aus derartigen Lung-overload-Studien an Ratten nicht auf den Menschen \u00fcbertragbar sind. Auch epidemiologische Studien zeigen keinen Zusammenhang zwischen der Exposition von Titandioxid-Staub am Arbeitsplatz und einem Risiko, an Krebs zu erkranken. In Deutschland sind Staub-Exposition am Arbeitsplatz dr\u00fcber hinaus bereits durch einen allgemeinen Grenzwert f\u00fcr Staub besonders streng geregelt. Entsprechende Regelungen gibt es auch in den meisten EU-Mitgliedsstaaten.<\/p>\n
Titandioxid findet als wei\u00dfes Pigment Verwendung in vielen Produkten: als Lebensmittelzusatzstoff beispielsweise in Zahnpasta, Kaugummis und Hustenbonbons sowie als Pigment in Kosmetika. Etwa 80 Prozent des gesamten Verbrauchs entfallen auf technische Anwendungsgebiete von Titandioxid. Hierzu z\u00e4hlen Farben und Lacke, Kunststoffe, Textilien und Papier mit hohem Wei\u00dfgrad. Auch als UV-Blocker in Sonnencremes und Aufheller in Arzneimitteln wird Titandioxid verwendet.<\/p><\/div>\n
Titandioxid ist das am h\u00e4ufigsten verwendete Wei\u00dfpigment. Aufgrund seiner hervorragenden technischen Eigenschaften findet es breite Verwendung in fast allen Branchen und Wertsch\u00f6pfungsketten: zum Beispiel in Farben, Lacken, Kunststoffen oder bei der Papierherstellung. In der Regel ist Titandioxid in eine Matrix wie Bindemittel und Kunststoff gebunden. Es liegt somit nicht als Staub vor, sodass eine sichere Anwendung gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n
Das Einstufungsverfahren f\u00fchrt schon jetzt zu einer gro\u00dfen Verunsicherung in vielen Industriebranchen und deren Abnehmern. Die Auswirkungen w\u00e4ren unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch auf allen Gebieten, in denen das Wei\u00dfpigment eingesetzt wird.<\/p>\n
\u2022 gegen eine wissenschaftlich nicht gerechtfertigte Stigmatisierung von Titandioxid
\n\u2022 gegen den Missbrauch des EU-Einstufungsverfahrens zu politischen Zwecken
\n\u2022 gegen ein drohendes Verkaufsverbot von titandioxidhaltigen Farben und Lacken f\u00fcr den Heimwerkermarkt.<\/p>\n
<\/p>\n
Weitere Informationen:<\/p>\n
Zur Pressemitteilung des VCI<\/a><\/span><\/p>\n Zur Pressemitteilung des VdL und weiteren Hintergrundinformationen<\/a><\/span><\/p>\n