{"id":4593,"date":"2015-08-13T11:15:44","date_gmt":"2015-08-13T09:15:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/?p=4593"},"modified":"2020-11-05T14:18:23","modified_gmt":"2020-11-05T13:18:23","slug":"buerokratieabbau-voranbringen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/buerokratieabbau-voranbringen\/","title":{"rendered":"B\u00fcrokratieabbau voranbringen"},"content":{"rendered":"
Die Bundesregierung hat sich selbst eine \u00bbB\u00fcrokratiebremse\u00ab verordnet \u2014 und dies zu Recht. Die aus zahlreichen rechtlichen Vorgaben resultierenden Berichts- und Informationspflichten bedeuten f\u00fcr die Unternehmen einen hohen b\u00fcrokratischen Aufwand und eine zu starke Belastung. Mit dem j\u00fcngst beschlossenen \u00bbB\u00fcrokratieentlastungsgesetz\u00ab soll dem entgegengewirkt werden. Das neu verankerte Prinzip des \u00bbOne in, one out\u00ab soll dar\u00fcber hinaus den Zuwachs an B\u00fcrokratie stoppen. Dies sind richtige und notwendige Schritte; weitere m\u00fcssen jedoch folgen, denn \u00dcberregulierung ist ein negativer Standortfaktor, durch den Investitionen und Innovationen gehemmt werden. Nur ein konsequenter B\u00fcrokratieabbau h\u00e4lt den Standort Deutschland attraktiv und schafft so die Voraussetzung f\u00fcr Wachstum und Besch\u00e4ftigung.<\/p>\n
Neues \u00bbOne in, one out\u00ab-Prinzip<\/strong><\/p>\n Mit Blick auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der deutschen Wirtschaft muss die tats\u00e4chliche Reduzierung bestehender B\u00fcrokratie priorit\u00e4res Ziel sein. Die seit dem 1. Juli 2015 g\u00fcltige \u00bbOne in, one out\u00ab-Regel besagt, dass Belastungen, die der Wirtschaft durch neue Regelungen entstehen, durch die Bundesregierung innerhalb eines Jahres an anderer Stelle gleichwertig abgebaut werden m\u00fcssen. Ausgenommen sind jedoch die bereits vor dem 1. Juli eingef\u00fchrten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und damit auch die enorme B\u00fcrokratie rund um den Mindestlohn. Zudem sind Gesetze ausgeblendet, die auf die 1:1-Umsetzung von EU-Recht zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n Das Grundprinzip, neu entstehenden gesetzlichen Erf\u00fcllungsaufwand durch Entlastung an anderer Stelle zu kompensieren, weist in die richtige Richtung. Die bisherigen Erfahrungen beim B\u00fcrokratieabbau zeigen jedoch die Notwendigkeit, dass sich die Bundesregierung auch beim Erf\u00fcllungsaufwand ein quantifizierbares Abbauziel setzt. Nur so kann der erforderliche Anreiz geschaffen werden, hier Fortschritte zu erzielen. Im n\u00e4chsten Schritt ist es wichtig, dass die Ank\u00fcndigungen des im Dezember 2014 vom Kabinett verabschiedeten Eckpunktepapiers zum B\u00fcrokratieabbau vollst\u00e4ndig umgesetzt werden. Das gilt z.B. f\u00fcr einheitliche Schwellenwerte im Datenschutzrecht, die Standardisierung der Arbeitsentgeltbescheinigungen oder die Verk\u00fcrzung von Aufbewahrungsfristen.<\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n Quelle: BAVC<\/em><\/p>\n Bildquelle: 676977_original_r_by_bernd-kasper_pixelio.de<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Die Bundesregierung hat sich selbst eine \u00bbB\u00fcrokratiebremse\u00ab verordnet \u2014 und dies zu Recht. Die aus zahlreichen rechtlichen Vorgaben resultierenden Berichts- und Informationspflichten bedeuten f\u00fcr die Unternehmen [\u2026]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":4594,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"categories":[438,581],"tags":[303,306,535,534,536,199],"class_list":["post-4593","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-438","category-industriepolitik","tag-attraktivitaet-standort","tag-buerokratieabbau","tag-buerokratieentlastungsgesetz","tag-erfuellungsaufwand","tag-ueberregulierung","tag-wettbewerbsfaehigkeit"],"acf":[],"yoast_head":"\n