{"id":304950,"date":"2024-04-18T15:41:22","date_gmt":"2024-04-18T13:41:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/?p=304950"},"modified":"2024-05-06T11:37:23","modified_gmt":"2024-05-06T09:37:23","slug":"bayerische-chemieverbaende-erneut-teil-des-umwelt-und-klimapaktes-bayern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/bayerische-chemieverbaende-erneut-teil-des-umwelt-und-klimapaktes-bayern\/","title":{"rendered":"Bayerische Chemieverb\u00e4nde erneut Teil des Umwelt- und Klimapaktes Bayern"},"content":{"rendered":"

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bayerischen Chemieverb\u00e4nde haben Ihre Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern erneuert. Denn das Credo der Vereinbarung \u2013 ein dialogorientierter Umwelt- und Klimaschutz \u2013 ist aktueller denn je. Neben der Umweltpartnerschaft f\u00fcr neue Impulse im Klimaschutz und weiteren herausragenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen ist die Vereinbarung auch als ein Standort- und Umsetzungspakt angelegt und muss so gelebt werden. Denn investitionsfreundliche, verl\u00e4ssliche Standort- und Rahmenbedingungen zur Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsf\u00e4higkeit sind am Ende ein Gewinn f\u00fcr \u00d6kologie und \u00d6konomie. Hier kann und muss auch in Bayern ein wichtiger Beitrag geleistet werden.<\/strong><\/p>\n

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Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt (UKP) muss nach drei Jahren erneuert werden<\/em><\/strong><\/h4>\n

Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den Spitzenorganisationen der Wirtschaft im Freistaat (vbw, BIHK und BHT). Der Pakt mit dem Credo eines kooperativen statt konfrontativen Umweltschutzes wurde 1995 ins Leben gerufen und zun\u00e4chst in 5-Jahres-Intervallen immer wieder mit neuen Schwerpunkten weiterentwickelt. Seit der Unterzeichnung in 2020 wurde die Vereinbarung schlie\u00dflich auf Dauer angelegt \u2013 mit einem regelm\u00e4\u00dfigen Monitoring durch die Unterzeichnerorganisationen. In diesem Kontext ist auch der Fokus auf den Bereich \u201eKlimaschutz\u201c erweitert worden. Interessierte m\u00fcssen ihre Teilnahme alle 3 Jahre neu beantragen \u2013 diese Neubeantragung haben die Bayerischen Chemieverb\u00e4nde nunmehr erfolgreich f\u00fcr die kommenden 3 Jahre durchlaufen.<\/p>\n

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Der Vorstand der Bayerischen Chemieverb\u00e4nde. Von re. nach li.: Dr. Markus Born, Paul Wiggermann, Dr. Andreas Hirschfelder, Dr. Christian Hartel, Walter Vogg, Dr. Stefan H\u00f6lbfer, Dr. Mathias Kranz, Albert Franz – Es fehlen auf dem Bild: Johannes Heckmann und Dr. Wolfgang A. Schumann<\/p><\/div>\n

Der Umwelt- und Klimapakt muss auch als Standortpakt gelebt werden<\/em><\/strong><\/h4>\n

Mit Blick auf die epochalen Herausforderungen unserer Zeit u.a. bei der Transformation hin zu Klimaneutralit\u00e4t und Kreislaufwirtschaft ist das Credo \u201eKooperation statt Konfrontation\u201c aktueller denn je! Dieses Motto w\u00fcrde man sich dabei auch auf h\u00f6her f\u00f6deralen Ebenen wie im Bund oder der EU w\u00fcnschen \u2013 denn bei der Festlegung von Zielsetzungen oder des rechtlichen Rahmens dazu, wird nicht selten die konkrete Umsetzung vor Ort und auch die Umsetzbarkeit in der Praxis nur bedingt mitgedacht. Hier kann der UKP aber einen wichtigen Beitrag in Bayern leisten \u2013 denn er ist auch als Umsetzung- und Standortpakt angelegt, um investitionsfreundliche, verl\u00e4ssliche Standort- und Rahmenbedingungen zur Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsf\u00e4higkeit zu schaffen.<\/p>\n

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In den letzten 3 Jahren konnten positive Impulse gesetzt werden \u2013 jetzt hei\u00dft es \u201edranbleiben\u201c!<\/em><\/strong><\/h4>\n

Erste konkrete Impulse konnten im Rahmen von sachbezogenen Arbeitsgruppen in den vergangenen 3 Jahren erarbeitet werden. So hatte auf ma\u00dfgebliche Anregung der Bayerischen Chemieverb\u00e4nde eine Arbeitsgruppe Vorschl\u00e4ge zur Optimierung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren im bayerischen Verwaltungsvollzug<\/a><\/strong><\/span> erarbeitet. Neben einem Leitbild f\u00fcr eine effiziente und rechtssichere Genehmigungspraxis in Bayern<\/a><\/span><\/strong> wurden hier auch Empfehlungen f\u00fcr die Beschr\u00e4nkung von Gutachtenforderungen bei Genehmigungsverfahren auf ein notwendiges Ma\u00df sowie zur Digitalisierung von Genehmigungsverfahren abgeleitet. Im letzteren Fall konnte sogar eine Machbarkeitsstudie f\u00fcr die Anwendung der Blockchain-Technologie f\u00fcr digitale Genehmigungsverfahren<\/a><\/strong><\/span> auf den Weg gebracht werden. Jetzt hei\u00dft es aber \u201edranbleiben\u201c! Denn die Ergebnisse der Arbeitsgruppe m\u00fcssen nun in die Umsetzung finden und positive Ver\u00e4nderungen in der Vollzugspraxis erzielen.<\/p>\n

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Und auch \u00fcber die Frage von Beschleunigung von Genehmigungsverfahren hinaus bieten die kommenden Jahre vielerlei Themen, um im Rahmen des Umwelt- und Klimapaktes gemeinschaftlich an praxisnahen L\u00f6sungen f\u00fcr Umweltschutz und gute Rahmenbedingungen gleicherma\u00dfen zu sorgen. Als m\u00f6gliche Beispiele seien hierf\u00fcr genannt:<\/p>\n