{"id":2837,"date":"2013-02-06T14:46:30","date_gmt":"2013-02-06T13:46:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/?p=2837"},"modified":"2014-12-09T16:33:14","modified_gmt":"2014-12-09T15:33:14","slug":"eu-kommission-veroeffentlicht-bericht-zum-reach-review","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bayerische-chemieverbaende.de\/eu-kommission-veroeffentlicht-bericht-zum-reach-review\/","title":{"rendered":"EU-Kommission ver\u00f6ffentlicht Bericht zum ‚REACH-Review‘"},"content":{"rendered":"
06.02.2013
\nVCI begr\u00fc\u00dft Kontinuit\u00e4t bei der Umsetzung der europ\u00e4ischen Chemikalienverordnung REACH.
\nVon den noch bevorstehenden REACH-Registrierungsfristen sind besonders mittelst\u00e4ndische Chemieunternehmen betroffen. Dank der jetzt hergestellten Rechtssicherheit k\u00f6nnen sie sich nun weiter voll auf die Umsetzung von REACH konzentrieren.<\/p>\n
Rund f\u00fcnf Jahre nach Inkrafttreten der europ\u00e4ischen Chemikalienverordnung REACH hat die EU-Kommission ihren Bericht \u00fcber Erfahrungen mit der Umsetzung der Verordnung vorgelegt. Insgesamt kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass REACH gut funktioniert und alle zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt \u00fcberpr\u00fcfbaren Zielsetzungen erf\u00fcllt sind. Die Kommission kommt auch zu dem Schluss, dass derzeit keine \u00c4nderungen des Gesetzestextes erforderlich sind.<\/p>\n
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begr\u00fc\u00dft dieses Ergebnis. Dr. Gerd Romanowski, VCI-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr Wissenschaft, Technik und Umwelt, sagt: \u201eDer Bericht der EU-Kommission zum REACH-Review schafft erst einmal Rechtssicherheit. Die Chemieunternehmen k\u00f6nnen sich weiter voll auf die REACH-Umsetzung konzentrieren und die bisher gemachten Erfahrungen nutzen.\u201c<\/p>\n
REACH verpflichtet Unternehmen dazu, bis Mai 2018 alle in Europa hergestellten oder nach Europa importierten chemischen Stoffe bei der europ\u00e4ischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki zu registrieren. Ohne Registrierung darf ein Stoff nicht hergestellt, importiert oder vermarktet werden. Derzeit l\u00e4uft bis zum 31. Mai 2013 die zweite Registrierungsfrist f\u00fcr Chemikalien im Mengenband von mehr als 100 Tonnen j\u00e4hrlich. Anschlie\u00dfend folgt bis 2018 die letzte Registrierungsfrist f\u00fcr Stoffe mit Herstellungs- und Importmengen von mehr als einer Tonne pro Jahr.<\/p>\n
Von diesen Registrierungsfristen sind kleine und mittlere Chemieunternehmen sowie Spezialchemikalien stark betroffen. Hintergrund ist, dass die Registrierungskosten bei Chemikalien mit kleinen Herstellungsmengen im Verh\u00e4ltnis zum jeweiligen Umsatz relativ hoch sind. Die kritische Phase der REACH-Umsetzung steht damit noch bevor. Romanowski sagt: \u201eFundierte Aussagen zur Funktionsf\u00e4higkeit von REACH sind im Prinzip erst nach 2018 m\u00f6glich. Erst dann liegen zum Beispiel ausreichende Erkenntnisse zu den Einfl\u00fcssen der Verordnung auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit und Innovationskraft der Chemieindustrie sowie insbesondere auf die mittelst\u00e4ndischen Unternehmen vor.\u201c<\/p>\n