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Die Ethanol-Einstufung der EU könnte weitreichende Folgen haben.
Ethanol, meist besser bekannt als Alkohol, ist unverzichtbar – v.a. im medizinischen, aber auch in vielen anderen Bereichen. Trotzdem könnte seine Verwendung bald durch die EU eingeschränkt oder gar verboten werden: Ethanol wird derzeit im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung als Wirkstoff geprüft.
Die bewertende griechische Behörde hat das Bewertungsdossier mit einem Einstufungsvorschlag unter anderem als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 im März 2024 an die ECHA weitergeleitet. Ein Abschluss des Verfahrens wird für das Jahr 2025 erwartet. Der VCI sieht diese Entwicklung mit großer Sorge, da unmittelbare Auswirkungen auf die Anwendungen als Chemikalie, biozider Wirkstoff und Lebensmittelinhaltsstoff drohen. Da die Gefahreneigenschaften nur bei einer (missbräuchlichen) oralen Aufnahme relevant sind, die bei der Verwendung ethanolhaltiger chemischer Produkte praktisch nicht vorkommt, ist die formal regulatorische Gefahreneinstufung von Ethanol dringend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Denn die Verwendung von Ethanol als Chemikalie, biozider Wirkstoff und Lebensmittelinhaltsstoff ist unverzichtbar, sicher und muss uneingeschränkt bestehen bleiben.